"Sieh's mal KiWi!"- Fachtagung




„Sieh‘s mal KiWi – Kindheitswissenschaft bewegt“ 


Thema: National Coalition und Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention




Seit Beginn dieses Jahres ist die Hochschule Magdeburg-Stendal Mitglied in der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland.

Aus diesem Grund veranstalten wir, die Projektgruppe „KiWi in der National Coalition und Umbau in der Kinder- und Jugendhilfe“, eine Fachtagung. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, sich mit Expertinnen und Experten über kinder- und jugendrechtliche Themen auszutauschen.

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sich Deutschland zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechte in der Bundesrepublik. Im April 2014 ist das Individualbeschwerdeverfahren als 3. Zusatzprotokoll der UN-KRK in Kraft getreten. Deswegen stellt sich die Frage, wie die damit notwendige Einführung von Monitoringstellen und Beschwerdemanagement in Deutschland kinder- und jugendgerecht umgesetzt wird.

Programm:
 
10:00 Begrüßung
Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy (HS Magdeburg-Stendal) und Prof. Dr. Beatrice Hungerland (HS Magdeburg-Stendal)

10:30 Die National Coalition und ihr Monitoringkonzept zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
Mara Erdmann (HS Magdeburg-Stendal)


11:30 Die Angewandten Kindheitswissenschaften in der National Coalition
Britta Wiese (HS Magdeburg-Stendal)


12:30 Mittagspause


13:00 Kinderinteressenvertretung in Deutschland

Prof. Dr. Manfred Liebel (FU Berlin)
 

14:00 Diskussion
 

15:00 Ende


Inhaltliche Vorbereitung

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Positionspapier der National Coalition von 2012 zum Monitotring der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Fokus Monitoring

Seit mittlerweile fast 25 Jahren, haben Kinder ihre eigenen Rechte. Spätestens durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, wurde dies deutlich. Dennoch ist auf nationaler Ebene nach wie vor nicht ausreichend überprüft, ob und wie die Kinderrechte durch- bzw. umgesetzt werden. Selbst in der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention lückenhaft. Was der UN-Kinderrechtskonvention fehlt, ist eine unabhängige Monitoring-Stelle, die in erster Linie die Initiierung, Beobachtung und kritische Bewertung der Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention auf allen Verantwortungsebenen verfolgt und auf „Fehler“ überprüft. Außerdem soll durch eine Monitoring-Stelle das Bewusstsein der Gesamtgesellschaft für das Thema Kinderrechte sensibilisiert werden und damit für Aufmerksamkeit sorgen.
 

Eigentlich müsste man meinen, dass das Errichten von Monitoring-Stellen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sei, da sie sich durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, gemäß Artikel 44 zur Berichtserstattung, verpflichtet haben. Die Bundesrepublik soll den Grundstock für ein effektives Monitoring legen, so dass eine wirksame Kontrolle des staatlichen Handelns entsteht, welche unabhängigen, nichtstaatlichen Organisationen vorbehalten sein müsste. Dazu kommt, dass die Klärung bereits bestehender rechtlicher Standards im Bereich Schule, Regionalentwicklung, Sport und Kultur überprüft werden müssen. Auf diese Art und Weise lassen sich die Fortschritte bzw. die Versäumnisse beurteilen, die bei der Umsetzung der Kinderrechte in individueller und gesellschaftlicher Wirklichkeit vorhanden sind. Dabei darf nicht außen vor gelassen werden, welcher Gehalt dem Staat als Verpflichtung zukommt und welche individuellen Ansprüche bestehen. Im Großen und Ganzen erfordert das Errichten einer Monitoring-Stelle einen breit angelegten Diskurs, an dem sich sowohl die Bundesregierung, als auch die Wissenschaft und die Stellen, die sich mit dem Thema Monitoring befassen, beteiligen müssen.
Eine zentrale Rolle bei der Monitoring-Stelle spielt die National Coalition. Ihre Aufgabe ist es, die Sicht der Zivilgesellschaft in den Diskurs über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu integrieren. Vorangetrieben wird dies durch die bereits 113 Organisationen und Verbände, die zu den Mitgliedern der National Coalition gehören. Durch die Arbeit der Mitglieder auf der Bundesebene sind sie bereits auf vielfältige Art und Weise in der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen vor Ort verankert. Die National Coalition kann somit auf eine breite fachliche Expertise durch die Beteiligung erwachsender Legitimationen zurückgreifen, wodurch sich der Dialog der National Coalition mit dem UN-Ausschuss ergibt.
Darüber hinaus führt die National Coalition regelmäßige Gespräche mit der Bundesregierung und mit den Mitgliedern des Bundestags und steht mit weiteren gesellschaftlichen Bereichen wie Justiz und Öffentlichkeit im Diskurs. Um lebensweltbezogener und selbst konventionsgerecht zu arbeiten, muss vor allem die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen noch stärker als bislang sichergestellt werden. In Zukunft strebt die National Coalition in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Kinderinteressenvertretungen, die Einbeziehung der örtlichen Stellen an, die auf kommunaler Ebene Ombudsfunktionen übernehmen können. 
Als Vorbild für eine unabhängige Monitoring-Stelle wird die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte gesehen. Die Einrichtung einer Monitoring-Stelle erfordert nach den Pariser Prinzipien eine parlamentarische Legitimation. Außerdem muss eine angemessene Ausstattung in personeller, juristischer, sozial- und humanwissenschaftlicher, räumlicher und finanzieller Hinsicht sichergestellt werden. Die National Coalition wird entsprechende Initiativen unterstützen und vorbereitende Gespräche mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Kinderkommission des Deutschen Bundestages anstreben. Im Falle einer Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, arbeitet dieses mit der National Coalition in beiderseitiger Autonomie, einvernehmlich abgestimmt und institutionell gewährleistet zusammen.
Damit die Monitoring-Stelle dazu befähigt wird Rechtsverletzungen aufzugreifen, ist ein funktionierendes Beschwerdemanagement unerlässlich. Eine anwaltliche Ombudsfunktion ist dort mit enthalten. Diese soll den Zugang für Kinder und Jugendliche in ihrem Lebensumfeld erleichtern und ebenfalls, durch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, deren Vorstellungen und Interessen zur Geltung bringen.
Die National Coalition sieht darin eine Entwicklungsaufgabe, die vorrangig auf kommunaler Ebene zu erfüllen ist. Hierbei ist vor allem der Einsatz der Kommune und der Akteure der Zivilgesellschaft gefragt. Die National Coalition nutzt hier die Kontakte zur örtlichen Ebene. Die auf Bundesebene arbeitenden Beschwerdestellen, sollen die Beschwerden aufnehmen und in die Arbeit der National Coalition einbringen. So besteht die Chance, auf Grundlage konkreter Einzelfälle die Kinderrechtsinteressen stärker vertreten zu können, sowohl national als auch international über den Dialog mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Aus der Arbeit der Beschwerdestellen/ Ombudstellen wird erwartet, dass allgemein Forderungen für eine Verbesserung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gezogen werden. Darüber hinaus soll dort interveniert werden, wo insbesondere politische Initiativen erforderlich sind. Des Weiteren, soll das Beschwerdemanagement auf kommunaler Ebene in einem strukturell gesicherten Kontakt, sowohl mit der National Coalition und der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention stehen. Bei konkreten Beschwerden, ist es die Aufgabe der National Coalition und der Monitoring-Stelle mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für Abhilfe zu sorgen.



Quelle:  Positionspapier Monitoring der National Coalition

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