„Sieh‘s mal KiWi –
Kindheitswissenschaft bewegt“
Thema: National Coalition und Monitoring zur
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Seit Beginn dieses Jahres ist die Hochschule
Magdeburg-Stendal Mitglied in der National Coalition zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland.
Aus diesem Grund veranstalten wir, die
Projektgruppe „KiWi in der National Coalition und Umbau in der Kinder- und
Jugendhilfe“, eine Fachtagung. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, sich mit
Expertinnen und Experten über kinder- und jugendrechtliche Themen auszutauschen.
Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention
verpflichtet sich Deutschland zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die
Umsetzung der Kinderrechte in der Bundesrepublik. Im April 2014 ist das
Individualbeschwerdeverfahren als 3. Zusatzprotokoll der UN-KRK in Kraft
getreten. Deswegen stellt sich die Frage, wie die damit notwendige Einführung
von Monitoringstellen und Beschwerdemanagement in Deutschland kinder- und
jugendgerecht umgesetzt wird.
Programm:
10:00 Begrüßung
Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy (HS Magdeburg-Stendal) und Prof. Dr. Beatrice Hungerland (HS Magdeburg-Stendal)
10:30 Die National Coalition und ihr Monitoringkonzept zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
Mara Erdmann (HS Magdeburg-Stendal)
11:30 Die Angewandten Kindheitswissenschaften in der National Coalition
Britta Wiese (HS Magdeburg-Stendal)
12:30 Mittagspause
13:00 Kinderinteressenvertretung in Deutschland
Prof. Dr. Manfred Liebel (FU Berlin)
14:00 Diskussion
15:00 Ende
Programm:
10:00 Begrüßung
Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy (HS Magdeburg-Stendal) und Prof. Dr. Beatrice Hungerland (HS Magdeburg-Stendal)
10:30 Die National Coalition und ihr Monitoringkonzept zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland
Mara Erdmann (HS Magdeburg-Stendal)
11:30 Die Angewandten Kindheitswissenschaften in der National Coalition
Britta Wiese (HS Magdeburg-Stendal)
12:30 Mittagspause
13:00 Kinderinteressenvertretung in Deutschland
Prof. Dr. Manfred Liebel (FU Berlin)
14:00 Diskussion
15:00 Ende
Inhaltliche Vorbereitung
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Positionspapier der National Coalition von 2012 zum Monitotring der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Fokus Monitoring
Seit mittlerweile fast
25 Jahren, haben Kinder ihre eigenen Rechte. Spätestens durch die Ratifizierung
der UN-Kinderrechtskonvention, wurde dies deutlich. Dennoch ist auf nationaler Ebene nach wie vor
nicht ausreichend überprüft, ob und wie die Kinderrechte durch- bzw. umgesetzt werden.
Selbst in der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
lückenhaft. Was der UN-Kinderrechtskonvention fehlt, ist eine unabhängige
Monitoring-Stelle, die in erster Linie die Initiierung, Beobachtung und
kritische Bewertung der Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention auf allen
Verantwortungsebenen verfolgt und auf „Fehler“ überprüft. Außerdem soll durch
eine Monitoring-Stelle das Bewusstsein der Gesamtgesellschaft für das Thema
Kinderrechte sensibilisiert werden und damit für Aufmerksamkeit sorgen.
Eigentlich
müsste man meinen, dass das Errichten von Monitoring-Stellen in Deutschland eine
Selbstverständlichkeit sei, da sie sich durch die Ratifizierung der
UN-Kinderrechtskonvention, gemäß Artikel 44 zur Berichtserstattung,
verpflichtet haben. Die Bundesrepublik soll den Grundstock für ein effektives
Monitoring legen, so dass eine wirksame Kontrolle des staatlichen Handelns
entsteht, welche unabhängigen, nichtstaatlichen Organisationen vorbehalten sein müsste. Dazu kommt, dass
die Klärung bereits bestehender rechtlicher Standards im Bereich Schule,
Regionalentwicklung, Sport und Kultur überprüft werden müssen. Auf diese Art und Weise
lassen sich die Fortschritte bzw. die Versäumnisse beurteilen, die bei der Umsetzung der
Kinderrechte in individueller und gesellschaftlicher Wirklichkeit vorhanden
sind. Dabei darf nicht außen vor gelassen werden, welcher Gehalt dem
Staat als Verpflichtung zukommt und welche individuellen Ansprüche bestehen. Im
Großen und Ganzen erfordert das Errichten einer Monitoring-Stelle einen breit
angelegten Diskurs, an dem sich sowohl die Bundesregierung, als auch die
Wissenschaft und die Stellen, die sich mit dem Thema Monitoring befassen,
beteiligen müssen.
Eine zentrale Rolle bei
der Monitoring-Stelle spielt die National Coalition. Ihre Aufgabe ist es, die
Sicht der Zivilgesellschaft in den Diskurs über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
zu integrieren. Vorangetrieben wird dies durch die bereits 113 Organisationen
und Verbände, die zu den Mitgliedern der National Coalition gehören. Durch die
Arbeit der Mitglieder auf der Bundesebene sind sie bereits auf vielfältige Art
und Weise in der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen vor Ort
verankert. Die National Coalition kann somit auf eine breite fachliche
Expertise durch die Beteiligung erwachsender Legitimationen zurückgreifen,
wodurch sich der Dialog der National Coalition mit dem UN-Ausschuss ergibt.
Darüber hinaus führt
die National Coalition regelmäßige Gespräche mit der Bundesregierung und mit
den Mitgliedern des Bundestags und steht mit weiteren gesellschaftlichen
Bereichen wie Justiz und Öffentlichkeit im Diskurs. Um lebensweltbezogener und selbst konventionsgerecht zu arbeiten,
muss vor allem die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen noch stärker als
bislang sichergestellt werden. In Zukunft strebt die National Coalition in
Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen
Kinderinteressenvertretungen, die Einbeziehung der örtlichen Stellen an, die
auf kommunaler Ebene Ombudsfunktionen übernehmen können.
Als Vorbild für eine
unabhängige Monitoring-Stelle wird die Monitoring-Stelle der
UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte gesehen. Die Einrichtung einer Monitoring-Stelle
erfordert nach den Pariser Prinzipien eine parlamentarische Legitimation.
Außerdem muss eine angemessene Ausstattung in personeller, juristischer,
sozial- und humanwissenschaftlicher, räumlicher und finanzieller Hinsicht
sichergestellt werden. Die National Coalition wird entsprechende Initiativen
unterstützen und vorbereitende Gespräche mit dem Deutschen Institut für
Menschenrechte und der Kinderkommission des Deutschen Bundestages anstreben. Im
Falle einer Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte,
arbeitet dieses mit der National Coalition in beiderseitiger Autonomie,
einvernehmlich abgestimmt und institutionell gewährleistet
zusammen.
Damit die
Monitoring-Stelle dazu befähigt wird Rechtsverletzungen aufzugreifen, ist ein
funktionierendes Beschwerdemanagement unerlässlich. Eine anwaltliche
Ombudsfunktion ist dort mit enthalten. Diese soll den Zugang für Kinder und
Jugendliche in ihrem Lebensumfeld erleichtern und ebenfalls, durch Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen, deren Vorstellungen und Interessen zur Geltung
bringen.
Die National Coalition
sieht darin eine Entwicklungsaufgabe, die vorrangig auf kommunaler Ebene zu
erfüllen ist. Hierbei ist vor allem der Einsatz der Kommune und der Akteure der
Zivilgesellschaft gefragt. Die National Coalition nutzt hier die Kontakte zur
örtlichen Ebene. Die auf Bundesebene arbeitenden Beschwerdestellen, sollen die
Beschwerden aufnehmen und in die Arbeit der National Coalition einbringen. So besteht
die Chance, auf Grundlage konkreter Einzelfälle die Kinderrechtsinteressen
stärker vertreten zu können, sowohl national als auch international über den
Dialog mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Aus der Arbeit der
Beschwerdestellen/ Ombudstellen wird erwartet, dass allgemein Forderungen für
eine Verbesserung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gezogen werden. Darüber hinaus soll dort interveniert
werden, wo insbesondere politische Initiativen erforderlich sind. Des Weiteren,
soll das Beschwerdemanagement auf kommunaler Ebene in einem strukturell
gesicherten Kontakt, sowohl mit der National Coalition und der
Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention stehen. Bei konkreten
Beschwerden, ist es die Aufgabe der National Coalition und der
Monitoring-Stelle mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für Abhilfe zu
sorgen.
Quelle: Positionspapier Monitoring der National Coalition
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