Im Rahmen des 25jährigen Jubiläums der
UN- Kinderrechtskonvention gab es viele Initiativen und Aufrufe
unterschiedlicher Organisationen, wie auch von Kindern und Jugendlichen, die
Kinderrechte in Form einer Eintragung in das Grundgesetz nun endlich gesetzlich
zu verankern.
Als
Kindheitswissenschaftler_innen möchten wir euch hierzu einen wichtigen Beitrag
der letzten Ereignisse zu diesen Entwicklungen publik machen.
Vom 15.11. bis 17.11.2014 fand der bundesweiteKinder- und Jugendgipfel 2014 unter dem Motto „25 Jahre
UN-Kinderrechtskonvention“ statt:
Vom 15.11. bis 17.11. dieses Jahres
trafen sich etwa 100 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland in Berlin für
ein Wochenende, um über ein Manifest, das sich weitgehend auf die UN-Kinderrechtskonvention
bezieht, zu debattieren. Dabei begaben sie sich
in Workshops, die von dem Kinder- und Jugendrat des Kinder- und Jugendgipfels (der
sich aus 12 Kindern und Jugendlichen aus ganz
Deutschland zusammensetzt und im Vorfeld gegründet wurde), erstellt und
organisiert wurden. Weiterhin sammelte diese parlamentarische
Interessenvertretung die dringenden Forderungen der beteiligten Kinder und
Jugendlichen und fasste diese zu einem Forderungskatalog, dem
Kinderrechtemanifest zusammen. Ebenso wollen sie als Sprachrohr den Forderungen
der Kinder und Jugendlichen Nachdruck verleihen und bildeten dafür ein
sogenanntes Megaphonteam. Unterstützung
und Mitorganisation erhielten die Heranwachsenden durch das Deutsche Kinderhilfswerk, terre des hommes
Deutschland und die Naturfreundejugend
Deutschlands als Veranstalter in Kooperation mit dem Freizeit- und Erholungszentrum (FEZ) Berlin und wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend gefördert. Am 17.11. wurde dann das entstandene Manifest
an die Vertreter des Familienministeriums übergeben. Anwesend waren Caren Marx (SPD), Staatssekretärin im
Familienministerium und Thomas
Silberhorn, Parlamentarischer Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung. Beide befürworteten die Initiative und
ermutigten die Beteiligten zu weiteren Aktionen. Caren Marx berichtete auf
diesem Weg, dass 2015 eine unabhängige Stelle zur Kontrolle der Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eingerichtet wird. Die ersten Zeilen
des Manifest enthalten einen ausdrücklichen Verweis auf die UN-Rechte und das
Verlangen besser über die eigenen Rechte informiert zu werden. Den Kindern und
Jugendlichen ist es wichtig überall dort mitzubestimmen, wo es um ihre Belange
geht. Auch fordern sie, innerfamiliäre Gewalt zu bekämpfen. Um dies zu
erreichen, benötigen Jugendämter mehr Personal und es muss für Eltern
freiwillige Seminare zu gewaltfreier Erziehung geben. Sie beziehen sich mit
ihren Forderungen auch auf die untragbaren Situationen in Heimen. Das Recht auf
Privatsphäre muss auch in diesen Institutionen geachtet und respektiert werden
und den dort lebenden Kindern und Jugendlichen ist Vertrauen entgegen zu
bringen, statt sie zu überwachen.
Wir Kindheitswissenschaftler_innen befürworten
diese Forderungen und möchten eine weitere Forderung zu diesem Manifest für
Kinder und Jugendliche, die fremd untergebracht sind, hinzufügen. Die Kinder
und Jugendlichen haben ein Recht darauf, ihre Beschwerden jederzeit
hervorzubringen (siehe Haasenburgdebatte). Weiterhin haben Kinder und Jugendliche in geschlossenen Heimen
einen Anspruch auf Verfahrenspfleger_innen, die
sich darum kümmern, dass die Rechte der Kinder eingehalten werden (UN KRK
Artikel 37). Überlegungen von Konzepten zur Errichtung einer Stelle mit einer
externen Vertrauensperson für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche
sollten weiterhin in Deutschland Berücksichtigung finden, insbesondere für
Kinder und Jugendliche in geschlossenen Einrichtungen.
weiterführende Links: