Dienstag, 22. April 2014

Haasenburg-Heime bleiben weiterhin geschlossen!

Die Haasenburg GmbH in Brandenburg fordert eine neue Lizenz zur Wiedereröffnung. Das bestehende Konzept, welches bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg vorgelegt wurde, unterlag einigen Veränderungen. Das Land hatte diesen Vorschlag abgelehnt, da auch eine Neukonzeption nichts an den grundlegenden Defiziten in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH ändern würde.

 
Am 8. April 2014 tagte das rot-rote Landeskabinett zur Patt-Situation um die Haasenburg Heime in Brandenburg. Wie die Tageszeitung taz am 7. April berichtete, sind einige SPD-Minister für die Zustimmung des Vergleichs einer umgestalteten Konzeption der Haasenburg GmbH. Doch das rot-rote Kabinett hält an seiner Entscheidung fest, dass die Haasenburg Heime geschlossen bleiben.

Wir, als Kindheitswissenschaftler_Innen, begrüßen diesen Entschluss aus folgenden Gründen sehr.

Kinder und Jugendliche, die als schwer erziehbar eingestuft werden, benötigen einen hohen Unterstützungsbedarf, welcher in der Haasenburg GmbH nicht bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt wurde. Die speziellen Bedürfnisse, sowie die institutionelle, als auch familiäre Vorgeschichte der Kinder fanden in dem engmaschigen Betreuungskonzept der Haasenburg keine Beachtung. In den Heimen der Haasenburg GmbH lagen deshalb aus unserer Sicht enorme Kinderrechts- sowie Menschenrechtsverletzungen vor. Diese äußerten sich in Schikanen und in körperlicher „Begrenzung“ durch die verantwortlichen Erzieher_innen und durch das pädagogische Gesamtkonzept. Die Verantwortlichen behaupten, es bestünde eine Notwendigkeit der Begrenzung, da man nur so Kinder und Jugendliche vor Eigen- und Fremdgefährdung bewahren könne. Dabei stützen sie sich auf folgenden Paragraphen:

§ 1631b BGB
„Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung

Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.“

Aus unserer Sicht müsste die Berücksichtigung des Kindeswohls und Kindeswillens im Zentrum subjektorientierter pädagogischer Arbeit stehen. Für Kinder und Jugendliche aus besonderen Situationen  muss mehr Verständnis aufgebracht werden. Als Kindheitswissenschaftler_innen vertreten wir die Meinung, dass Isolation im Heim und das wahllose Anwenden von Antiaggressionsmaßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht zu einer Verbesserung ihrer Situation führt. Die Kinder brauchen eine intensive, persönliche Betreuung, bei der ein großes Wissen um das Lebensumfeld und die individuellen Bedürfnisse unabdingbar ist. Die Gefahr einer Retraumatisierung der Kinder und Jugendlichen, sowie die Entstehung weiterer psychischer und physischer Schäden, bleiben sonst bestehen.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Angebote, die vor dem Beschluss einer Heimunterbringung in die Überlegungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf mit einbezogen werden müssen. So gibt es alternative freizeitpädagogische Konzepte, in denen Kinder und Jugendliche lernen mit ihren Aggressionen umzugehen (z.B. der Verein Nordwind e.V.). Im Vordergrund sollte nicht die Gefahrenprävention der Gesellschaft vor Kindern und Jugendlichen stehen. Vielmehr spielt die Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe eine entscheidende Rolle, damit Kinder und Jugendliche lernen, wie sie Probleme in ihrem Alltag bewältigen können.

Wir begrüßen die Entscheidung Martina Münchs, der Jugendministerin des Landes Brandenburg, die Lizenzen für die Haasenburg-Betreiber nicht zu erneuern und unterstützen ihren Aufruf zur geplanten Reformierung der Heimstrukturen in ganz Deutschland.

Weiterhin sollten in der deutschlandweiten Reformierung bestehende Konzepte zur Errichtung einer Stelle mit einer externen Vertrauensperson für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche Berücksichtigung finden, insbesondere für Kinder und Jugendliche in geschlossenen Einrichtungen. Dies würde der Forderung der UN eines deutschlandweiten Monitoring entsprechen und die Kinder und Jugendlichen in ihrem Recht auf ein individuelles Beschwerdeverfahren stärken.

Montag, 14. April 2014

Kinderuni Stendal startet ins Sommersemester 2014

Am Samstag den 26. April startet die Kinderuni in ein neues Semester. Jeden letzten Samstag des Monats gehört dann das Audimax wieder den Kindern. Sie hören und sehen echten Professoren und Professorinnen zu wie sie Kindervorlesungen zu spannenden Themen halten.

Hier alle Infos zum Sommersemester 2014:

Spiel und Sport, hier und dort!

Programm:

Samstag, 26. April

 

Spitzensport im antiken Griechenland - Was war los bei den Olympischen Spielen?
Falko Leonhardt, Winckelmann-Gesellschaft e.V.

Verschwitzt und außer Atem! Warum ist Sport trotzdem gut für uns
Prof. Dr. Michael Kraus, Hochschule Magdeburg-Stendal

Samstag, 24. Mai

 

Der Ball ist rund und ein Spiel dauert 90 Minuten?! Die (verrückte) Geschichte des Fußballs
Steffi Wolf, KinderStärken e.V.

Sportstätten der Superlative - Wie funktionierten das Kolosseum und der Circus Maximus?
Prof. Dr. Max Kunze, Winckelmann-Gesellschaft e.V.

Samstag, 28. Juni

 

Superstars im alten Rom - Wer waren die Gladiatoren?
Dr. Stephanie-Gerrit Bruer, Winckelmann-Gesellschaft e.V.

Großer Fußball direkt vor der Haustür - Was ist los beim 1. FC Lok Stendal?
Sigrid und Prof. Dr. Ulrich Nellessen, 1. FC Lok Stendal

http://www.kinderuni-stendal.de/